FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Anmeldung Ganztag

Leider kann das Sekretariat keine Rückmeldungen zur Anmeldung zur Ganztagesschule geben, da die Platzvergabe über die Ganztagesbetreuung (Fr. Dem) erfolgt (siehe “Ansprechpartner” => “Ganztag”)

Entschuldigung in Krankheitsfällen

Wenn Ihr Kind nicht in die Schule kann, benachrichtigen Sie über eine Mitschülerin oder einen Mitschüler die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer.
Nur in Ausnahmefällen telefonieren Sie mit dem Sekretariat oder schicken uns ein Fax. Innerhalb der ersten 3 Fehltage entschuldigen Sie bitte Ihr Kind schriftlich: Entschuldigungsformular

Kann Ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen, geben Sie bitte eine Entschuldigung mit. Im Normalfall besuchen die Kinder trotz Entschuldigung die Sportstunde. Sie können manchmal kleine Hilfsdienste leisten und bleiben informiert, was die Klasse gelernt hat. Für längerfristige Befreiung vom Sportunterricht legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor.

Ansteckende Erkrankungen

Wenn Ihr Kind mit ansteckenden Krankheiten die Schule besucht, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

  • es an einer schweren Infektion erkrankt ist. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und durch EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr;
  • eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und E;
  • es unter Kopflaus- oder Krätzemilbenbefall leidet und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.

Fundsachen

Wenn Ihr Kind etwas verloren hat, finden Sie es vielleicht in der Fundkiste.

  • Sie steht im Hauptbau im Sekretariat.
  • Sportsachen finden sich in der Fundkiste in der Schulturnhalle.
  • Uhren, Brillen und sonstige Wertgegenstände werden gesondert im Sekretariat aufbewahrt.

Handynutzung in der Schule

Stopp der „Handy – Manie”

Leider mussten wir in der Vergangenheit vermehrt feststellen, dass auch während des Unterrichts das Handy unerlaubterweise eingeschaltet bleibt. Dies empfinden wir als massive Störung. Haben Sie deswegen Verständnis, dass in diesen Fällen zukünftig das Handy einbehalten wird.
Es kann nur persönlich von den Erziehungsberechtigten bei der entsprechenden Kollegin bzw. dem Kollegen abgeholt werden.

Um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen, tragen Sie bitte dafür Sorge, dass Ihr Kind möglichst kein Handy in die Schule mitbringt. Im Übrigen weisen wir Sie darauf hin, dass die Schule keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Handys übernimmt.

Laut Beschluss aller Schulgremien gilt seit 2019 ein Handynutzungsverbot von Unterrichtsbeginn bis 12.45 Uhr auf dem gesamten Schulgelände.

Parkplatz Berkenstraße

Zugang zum Parkplatz Berkenschule

Der Parkplatz Berkenstraße ist keine Ein- / Ausstiegsgelegenheit für die Kinder

Bitte nehmen Sie auf die Sicherheit unserer Kinder Rücksicht!

Seit Sommer 2006 ist er deshalb während der Unterrichtszeiten am Vormittag gesperrt und darf nur mit Sonderausweis benutzt werden.




Schulweg

Kinder sind im Straßenverkehr am meisten gefährdet. Sie brauchen deshalb besondere Hilfe und Aufmerksamkeit. Im Wesentlichen ist es Sache der Eltern, ihre Kinder sicher an den Verkehr heranzuführen. Schon von klein auf soll mit dem Üben begonnen werden. Ihr Kind soll lernen, mit den Gefahren im Straßenverkehr umzugehen.

Unsere Tipps:

  • Suchen Sie rechtzeitig den sichersten Schulweg für Ihr Kind aus und üben Sie diesen unbedingt mehrmals mit Ihrem Kind.
  • Helle, leuchtende Farben der Kinderkleidung sind bei schlechten Sichtverhältnissen ein großer Sicherheitsgewinn.
  • Ihr Kind sollte ausgeschlafen und rechtzeitig das Haus verlassen, um stressfrei zur Schule zu gelangen.
  • Mit Freunden gemeinsam zur Schule zu gehen ist schön; außerdem kann Ihr Kind gleichzeitig frische Luft tanken und anschließend hellwach am Unterricht teilnehmen.

Keinesfalls darf Ihr Grundschulkind mit dem Fahrrad zur Schule kommen

Erst am En­de der Grundschulzeit wird ein Fahrradtraining samt Prüfung stattfinden.

Falls Sie Ihr Kind ausnahmsweise mit dem Auto fahren müssen, wählen Sie bitte den Parkplatz an der Stadthalle als Aus- bzw. Einstiegsstelle. Meiden Sie zum Schutz aller Kinder den unübersichtlichen Straßenbereich vor der Schule.

Denken Sie daran: Sie haben für Ihre, aber auch für andere Kinder eine Vorbildfunktion. Kinder orientieren sich auch im Straßenverkehr am Verhalten Erwachsener.

So kommt Ihr Kind sicher in die Schule!